Farben, Tinte, Tusche und was auch immer. In der Zeit des Bestehens der Ink Wizard Website, wurden viele Missverständnisse, Fehlinformationen und Mythen verbreitet. Alle diese Informationen wurden zusammengetragen und ausgewertet.
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Die Tattoofarben, was heisst das jetzt..?
Sind das die Farben (Spectrum des Regenbogens) oder ist das Schwarz und Weiss dort auch dabei? Besserwisser sagen, Schwarz und Weiss seien keine Farben...das stimmt auch. Doch trotzdem nennen die Tätowierer ihr "Schwarz" und ihr "Weiss" auch Farbe. Sie können auch das Wort "Tinte" oder "Tusche" dafür verwenden. Ja ja, alles im "grünen" Bereich...Nicht das "Zeichnungstusche" oder "Schreibtinte" zum tätowieren selber verwendet werden würde, nein. (Vielleicht in anderen Kulturen und Länder). Sicher ist aber, dass Tusche und Tinte, je nach Qualität, sehr lichtecht sind und sich deshalb ausgezeichnet zum herstellen von Motiven eignen. Viele, wenn nicht die meisten der Tattoo-Künstler haben ein Lichtkopierer um eine Vorlage zum Tätowieren herzustellen. Mit Vorteil wird dafür LICHTECHTE Tusche oder Tinte verwendet...wenn noch, wie im Atelier INK WIZARD, von HAND gezeichnet wird. Also, wenn der Tattoo-Künstler von seiner Tusche oder Tinte spricht, ist das im "übertragenen" Sinne gemeint. Tusche und Tinte sind "Ausdrücke" die im Tattoo- Berufsjargon ihren Platz eingenommen haben, aber nicht bedeuten das sie etwas anderes als speziell dafür gekennzeichnete Tätowierfarben beschreiben.
Ein Beispiel
Ein Koch oder auch ein Pâtisseur benutzt ein "Horn" (Das ist ein "Schaber" zum Teig oder Créme aus einer Schüssel zu "schaben"). Früher wurde dieses Werkzeug aus HORN hergestellt Obwohl heute das exact selbe Werkzeug aus Plastik, Teflon und Silikon hergestellt wird, ruft man in der Küche und in der Backstube noch immer nach einem HORN (Teigschaber).
Zulässige Farben
Wie erkennt man denn die "für die Schweiz zulässige" Farben..?
Das ist relativ einfach.
Auf dem schweizerischen Internetportal www.admin.ch gibt es eine Liste
" SR 817.023.31 Verordnung des EDI über kosmetische Mittel " welche in
4 Spalten aufgeteilt ist.
Jede Farbe, sofern seriös angeboten, hat BESTIMMT folgende Merkmale:
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Eine CI Nummer (z.B. CI 77266 = Schwarz)
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Ein Herstellungsdatum (z.B. 2009-03-03 Dritter März Zweitausendundneun)
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Ein Mindesthaltbarkeitsdatum (z.B. MHD 04/11 bis April 2011)
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Die "Haltbarkeitsdauer" nach der erstmaligen Öffnung
(z.B. Symbol 12 MONATE
)
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Angabe zu den Inhaltsstoffen (z.B. Aqua/Polyethyleneglycol/Alcohol/CI 77266)
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Mengenangabe (z.B. 15ml)
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Name der Farbe (z.B. Tribales Schwarz)
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Anwendungszweck (z.B. Tätowierfarbe)
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Name und Adresse des Herstellers (z.B. H-A-N-GmbH)
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Hinweis zur Aufbewarung, Handhabung und Entsorgung
(z.B. Dunkel, kühl und trocken lagern.)
Spalte 1 = Farbstoffe, die in allen kosmetischen Mitteln zulässig sind.
Spalte 2 = Farbstoffe, die in allen kosmetischen Mitteln zulässig sind,

mit Ausnahme derjenigen kosmetischen Mittel,

welche in der Nähe der Augen aufgetragen werden,

namentlich der Schmink- und Abschminkmittel für die Augen
Spalte 3 = Farbstoffe, die nur in kosmetischen Mitteln verwendet werden

dürfen, welche nicht mit Schleimhäuten in Berührung kommen

sollen
Spalte 4 = Farbstoffe, die nur in kosmetischen Mitteln verwendet werden

dürfen, welche nur kurz mit der Haut in Berührung kommen sollen
NOTA BENE:
Wenn auf einer Verpackung steht: Für alle Europäischen Länder geeignet, dann bedenkt bitte IMMER dass die Schweiz nicht in Europa liegt! Für die Schweiz gelten andere Richtlinien.
Die Schweiz ist in Sachen Kontrolle und Konsumentenschutz eine weltweite Referenz, zumindest wird uns das so angepriesen.
Und früher oder später ziehen alle übrigen Ländern die schweizerischen Bestimmungen ihren eigenen vor, Zitat der Kontrolleure. Also von
Anfang an die schweizer Richtlinien halten und man hat das beste vom BESTEN.
Für das ATELIER INK WIZARD eine Selbstverständlichkeit !!!
Wie immer sind ALLE Angaben ohne Gewähr.